Kurzer Einwurf: Recht auf trerritoriale Integrität versus Selbstbestimmungsrecht

Rede Dr. Gregor Gysis (Die Linke) am 13. März 2014 im Bundestag zur Krim-/Ukrainekrise

Stimme der Linken und Herrn Gysi in der Analyse und auch bei den meisten Schlußfolgerungen zu; nur in einem Punkt habe ich eine andere Auffassung. In der Bewertung des Rechtes auf territoriale Integrität. Dieser Begriff fällt zwar nicht in der Rede, meine aber, daß er auch bzw. vornehmlich gemeint war, wenn das Völkerrecht erwähnt wurde. Ja, es gibt wohl ein Recht auf territoriale Integrität, es sollte heutzutage wohl vornehmlich eine Abwehr von Angriffen von außen rechtfertigen und ermöglichen, Und bei „Angriffen“ von innen? Da steht das Recht auf territoriale Integrität womöglich dem Selbstbestimmungsrecht gegenüber (welches ich eng betrachtet als Recht der Völker, Volksgruppen und Bevölkerungsteile oder Bewohner einer Region auffassen wollte). Wenn ich diese zwei Rechte nun gegeneinander abwiegen müsste und entscheiden müsste welches Rechtsgut höher zu bewerten ist, würde ich meinen, daß bei einem „Angriff von innen“ das Selbstbestimmungsrecht höher zu bewerten ist als das Recht auf territoriale Integrität des übergeordneten „angegriffenen“ Subjekts. Die Linke hat da offensichtlich eine andere Auffassung.  Für mich ist es aber so, daß die Rechtfertigung das Recht auf territoriale Integrität über das Recht auf Selbstbestimmung zu stellen, sich aus einem Verständnis und einer Zeit ableitet als der Souverän noch ein Monarch war. Dort wo das Volk, der Wähler der Souverän ist, sollte das Selbstbestimmungsrecht gewichtiger sein. So wäre es dann auch im gewissen Sinne Aufforderung an die Mandats- und Amtsträger, möchte man territoriale Integrität erhalten, sich in ihren Entscheidungen und Handeln hauptsächlich an den verschiedenen Bedürfnissen des Souveräns zu orientieren. Man sollte meinen, daß der Souverän diese Stellung schon heute inne habe, wie wir alle wissen, hat er das aber nicht. Mit einer anderen Auffassung von der Gewichtung dieser beiden Rechte würde das Selbstbestimmungsrecht zum Lobbyersatz bzw. –Gegengewicht. Ja, und im Zweifel bedeutet dieses Recht halt Sezession.

Interessanter Artikel zum Thema andernorts (EU-Infothek):
Ein demokratisches Europa sollte auch Sezessionen erlauben

Video der Europäischen Freien Allianz, EFA (Europapartei) zum Thema Selbstbestimmungsrecht.

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